Coronavirus - PATIENTENINFORMATION

neue Coronaschutzverordnung NRW vom 24.11.21:


Liebe Kund/innen und Patient/innen,


seit heute, 24.11.21 gilt die verschärfte Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Diese sieht eine 2G-Regelung für den Freizeitbereich, aber auch für bestimmte, körpernahe Dienstleistungen vor.
Medizinische Heilleistungen wie die Podologie sind jedoch explizit ausgenommen. Das bedeutet, das ich Sie in meiner Praxis nach wie vor nach den 3G-Regeln behandeln darf. Dazu ist jedoch die Kontrolle und Dokumentation des entsprechenden Status notwendig.
Bitte zeigen Sie mir daher kurz vor der Behandlung Ihren Impf- oder Testnachweis. Selbstverständlich werde auch ich meine doppelte Impfung belegen.

Ich freue mich auf Sie und wünsche Ihnen und Ihren Lieben eine besinnliche Adventszeit.




Melanie Rocholl